OVG kippt den Baustopp – Widersprüche laufen weiter

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Während das Bauamt die Widersprüche der Reitweiner gegen die Putenmast noch prüft, darf der Investor schon bauen. Der auf Antrag der Nachbarn zunächst verhängte Baustopp ist damit vom Tisch. Wir bedauern diese Entscheidung.
Die Widersprüche der Reitweiner sind aber noch nicht entschieden. Das Bauamt muss nun prüfen, ob die Argumente der Nachbarn ausreichen, um die im Jahr 2020 erteilte Genehmigung zu kippen.