Unser Reitwein im brandenburgischen Landtag

„Welche Mindestabstände hält die Landesregierung für erforderlich?“

Das fragte der Abgeordnete Benjamin Raschke (die Grünen) im Auftrag der Bürgerinitiative Unser Reitwein. Gemeint sind die Abstände zwischen Wohnhäusern und Vogelschutzgebieten auf der einen und industriellen Tierhaltungsanlagen wie der geplanten Putenmastanlage auf der anderen Seite. Ab einer Zahl von 15.000 Puten gibt es hierfür verbindliche Zahlen. Darunter sind diese Abstände nicht geregelt, auch wenn natürlich bei nur 80 Tieren weniger die Gefahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Antwort erhielt er bei der 51. Plenarsitzung am 15. November. Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, antwortete allgemein: Im Baugenehmigungsverfahren erfolgten die Entscheidungen im Einzelfall. Wenn und weil es keine definierten Mindestabstände gäbe, würden schädliche Umweltauswirkungen im Einzelfall geprüft.

Nicht nur die Grünen unterstützen Reitwein beim Kampf gegen die Putenmastanlage. Auch Simona Koß von der SPD setzt sich beim Landrat für uns ein.

Zur kleinen Anfrage der Grünen: Nutztierhaltungsstrategie des Bundes
Nachtrag vom 02.01.2018: Antwort des Landtags zur kleinen Anfrage