Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) kürzlich den Baustopp für die in der „Perle des Oderbruchs“ geplante Putenmastanlage aufgehoben hat, legen Beigeladene Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.
Der Beschluss des Gerichts war in Reitwein auf Unverständnis und Ärger gestoßen. Aus juristischer Sicht sind aber noch nicht alle Mittel ausgeschöpft. Zu den vielen bereits vorgebrachten Argumenten für den Baustopp kommt nun ein weiteres hinzu. Unser Reitwein hat einen Fachgutachter mit der Prüfung der Parteigutachten beauftragt, die dem Bauantrag zugrunde gelegt wurden. Aus seiner Sicht sind hier grobe Fehler gemacht worden.
Die Bürgerinitiative, das Rechtsteam und die Bürger haben sich deshalb gemeinsam entschieden, diesen Beschluss noch einmal von der höheren Instanz überprüfen zu lassen. Unser Reitwein konnte ausreichend Spenden sammeln und unterstützt das Verfahren.